Mit Beschluss vom 18.10.2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GemBa) – fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes – die lang erwartete QM-Richtlinie zum Qualitätsmanagement in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen verabschiedet. Die Richtlinie ist zum 01.01.2006 in Kraft getreten. Die wesentlichen Regelungen der Richtlinie wollen wir Ihnen im Folgenden darstellen:

1. Inhalte: Die Richtlinie differenziert zwischen „Grundelementen“ und „Instrumenten“ eines praxisinternen QM-Systems. Als Grundelemente werden z.B. explizit genannt:

im Bereich Patientenversorgung die Einhaltung fachlicher Standards, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung und im Bereich Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation die Festlegung von Kompetenzen, Mitarbeiterorientierung und Praxismanagement.

Direkt als QM-Instrumente werden u. a. aufgeführt:
Festlegung von konkreten, praxisbezogenen Qualitätszielen einschl. der systematischen Überprüfung der Zielerreichung,
Prozessbeschreibungen,
Systematisches Fehlermanagement,
Patientenbefragungen und ein
Beschwerdemanagement.

Unsere Bewertung: Wesentliche Inhalte eines umfassenden QM-Systems werden angesprochen; besonders begrüßenswert ist die klare Herausstellung des Themas „Qualitätsziele“. Wenn jetzt auch noch bei der konkreten Umsetzung die Ergebnisqualität in den Mittelpunkt rückt, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung getan.

 2. Orientierung an existierenden QM-Modellen: Es werden keine bestehenden QM-Modelle (ISO, QEP, EPA, KTQ usw.) empfohlen, d.h. die Richtlinie ist modelloffen. „Schlanke“ QM-Modelle wie z.B. „qu.no“ oder „KPQM“ werden allerdings ihren Anforderungskatalog erweitern müssen, da sie nicht den Anforderungen eines von der Richtlinie festgelegten umfassenden QM-Systems genügen.

Unsere Bewertung: Diese Modelloffenheit ist unbedingt zu begrüßen, da sie den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Flexibilität einräumt, ein Ihren spezifischen Bedürfnissen und Zielen entsprechendes System einzuführen. Dies kann die Motivation für die zu leistende Arbeit nur fördern!

3. Fristen: Für die Planung und Implementierung des praxisindividuellen QM-Systems haben die Kolleginnen und Kollegen 4 Jahre Zeit (beginnend voraussichtlich ab Anfang 2006). Ein weiteres Jahr wird für die geforderte grundlegende Überprüfung des QM-Systems auf Wirksamkeit eingeräumt.

Unsere Bewertung: Diese Zeiten sind sehr großzügig bemessen, nehmen aber zumindest all denen (selbsternannte „Berater“, „Fachverlage“ usw.) den „Wind aus den Segeln“, die unseriöserweise bereits seit Jahren Ihre Leistungen bzw. Produkte mit dem Hinweis vermarkten, ein QM-System sei unverzüglich einzurichten.

4. Überprüfung des QM-Systems: Eine Zertifizierungspflicht ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sog. „QM-Kommissionen“ eingerichtet werden, die die Implementierung eines QM-Systems stichprobenartig (bei 2,5 % aller Niedergelassenen) überprüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen an die KBV weitergegeben werden, die ihrerseits wiederum dem GemBa berichtet.

Unsere Bewertung: Das drohende „Damoklesschwert“ einer Zwangszertifizierung ist damit „Gott sei Dank“ vom Tisch.

GESAMTFAZIT: Auf der Grundlage der bislang vorliegenden Informationen kommen wir zu einer durchgängig positiven Bewertung der QM-Richtlinie. Unsere „QM-Vision“ einer kontinuierlichen und professionellen (methodengestützten) Verbesserung der Ergebnisqualität durch ein motiviertes Praxisteam fällt hier auf fruchtbaren Boden. Auch die immer wieder von uns propagierte Empfehlung, ein QM-System auf der Grundlage eines umfassenden (nicht modellspezifischen) QM-Know hows praxisindividuell zu entwickeln, wird durch die Richtlinie bestätigt. Das Warten hat sich gelohnt!

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