Anforderungen des QM-Modells der KVen zum Thema Leistungsbrechnung © |
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Entnommen aus: Qualität und Entwicklung in Praxen - Qualitätsziele: KERNZIELE (A1-KERN); Arbeitsversion 1.20 vom 09.12.2003; bearbeitet von Dr. Franziska Diel und Dr. Bernhard Gibis |
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Buchführung, Abrechnung und Rechnungslegung (S. 87 - 88) | |||
Qualitätsziele | Nachweis/Indikator | Fragebeispiele | Erläuterung |
Kernziel: Die Abrechnung des Arztes/Psychotherapeuten erfolgt nach den geltenden Abrechnungsvorschriften des EBM sowie der sonstigen gesetzlichen, vertraglichen und satzungsmäßigen Vorschriften. | Der EBM liegt in aktueller Version vor. | Wo befindet sich der EBM? In welcher Version liegt er vor? |
Die Abrechnung von
Leistungen setzt die ausreichende, regelhafte und nachvollziehbare Dokumentation der die
Leistung begründenden Befunde, Diagnosen und Sachverhalte voraus. Soweit die Eintragung der Abrechnungsnummern an Praxismitarbeiter delegiert wird, überzeugt sich der Praxisinhaber regelmäßig mindestens stichprobenweise davon, dass die übertragenen Arbeiten entsprechend den Bestimmungen der Gebührenordnungen sowie der sonstigen gesetzlichen, vertraglichen und satzungsmäßigen Vorschriften korrekt ausgeführt werden. Quellen für Beanstandungen können sein: - durchgeführte Abrechnungsprüfungen je Quartal, Sonderfälle sind u. a. Notfallbehandlungen, Urlaubs oder Krankheitsvertretungen, fehlende KV- Karte. |
Es gibt ein abgestimmtes Vorgehen, wann und wie Leistungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften abrechnet werden. | Wie wird bei der Abrechnung von
Leistungen verfahren? Wie stellen Sie sicher, dass die Regeln des EBM sowie die sonstigen gesetzlichen, vertraglichen und satzungsmäßigen Vorschriften bekannt sind und beachtet werden? Inwieweit kontrollieren Sie Ihre Abrechnung auf Einhaltung der Bestimmungen des EBM und sonstiger geltender Vorschriften? Wie wird bei der Verschlüsselung von Diagnosen vorgegangen? |
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Leistungen werden nur nach der vollständigen Erbringung abgerechnet. | Wie wird sichergestellt, dass die vertragsärztlichen Leistungen erst nach deren vollständiger Erbringung abgerechnet werden? | ||
Beanstandungen und Reklamationen von Abrechnungen werden erfasst und Maßnahmen zur Vermeidung von Unklarheiten und Beanstandungen ergriffen. | Welche Maßnahmen werden ergriffen zur Vermeidung von Unklarheiten und Beanstandungen bezüglich der Abrechnungen? | ||
Das Vorgehen in Sonderfällen ist bekannt und wird entsprechend umgesetzt. | Wie verfahren Sie in Sonderfällen, in denen andere Regelungen für die Abrechnung von Leistungen gelten? |